Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihr Interesse an den basecamp Programmen freut uns sehr. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei basecamp GmbH (nachstehend Veranstalterin genannt) kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Sie, diese sorgfältig zu studieren.
Alle aufgeführten Preise sind netto, in CHF, inkl. 8.1% MWST und haben Gültigkeit bis am 01.01.2025.
Buchung
Die Buchungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Veranstalterin oder einer ihrer Partner getätigt werden. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei der Veranstalterin oder einer Verkaufsstelle kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Veranstalterin zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für Sie und die Veranstalterin wirksam.
Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
Annullierungsbedingungen
Werden definitiv gebuchte Leistungen bis 60 Tage vor dem Anlass annulliert, werden dem Vertragspartner die Kosten für Konzeption und Projektierung gemäss Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens jedoch CHF 500.–. Im Weiteren gelten die folgenden Annullierungsbedingungen:
60 – 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: | 20% |
30 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: | 30% |
14 – 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: | 50% |
7 – 4 TagevorVeranstaltungsbeginn: | 80% |
3 – 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: | 100% |
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
Im Falle von Schön- und Schlechtwettervarianten muss 48 Stunden, respektive gemäss Vereinbarung in der Auftragsbestätigung, vor der Durchführung der entsprechende Entscheid gefällt werden. Die Annullierungsgebühren werden gemäss den Angaben in der Auftragsbestätigung verrechnet.
Bei einer Teilannullierung (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Vertragskosten pro Person in Rechnung gestellt:
9 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: | 30% |
ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: | 100% |
Vertragsänderungen
Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme werden die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Kunden getragen. Abbruch, späterer Antritt oder verfrühtes Verlassen der Programme durch den Kunden bewirken keinen Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Verschiebung oder Datumsänderung der Programme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Arrangementpreises pro Person erhoben. Verschiebungen oder Datumsänderungen später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden gemäss Annullierungsbedingungen in Rechnung gestellt.
Garantiezahl
Der Vertragspartner teilt der basecamp GmbH die garantierte Anzahl Teilnehmer bis 72 Stunden, respektive nach Vereinbarung in der Auftragsbestätigung, vor dem Anlass mit. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können innerhalb der letzten 72 Stunden nicht mehr berücksichtigt werden. Die Veranstalterin verrechnet die Garantiezahl auch, wenn weniger Personen teilnehmen.
Überschreitungen nach oben gegenüber der garantierten Teilnehmerzahl werden bis zu max. 5% von der basecamp GmbH akzeptiert, insofern ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung noch gewährleistet werden kann. Über weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit der basecamp GmbH. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Das Programm kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, Ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Annullierungskosten. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivitäten abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig.
Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer oder Organisatoren der Programme sind verpflichtet, die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme von Teilnehmern in Kenntnis zu setzen. Den Teilnahmebedingungen und Weisungen der Veranstalterin sowie den Weisungen von Aktivitätsleitern und Hilfspersonen ist strikte Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Veranstalterin vor, fehlbare Personen oder Gruppen von den Aktivitäten auszuschliessen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine gute Gesundheit bei der Teilnahme an allen Programmen wird vorausgesetzt. Konsum von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Mitteln vor oder während der Aktivitäten ist strikte untersagt.
Zahlungsbedingungen
Akontozahlung in der Höhe von 50% des zu erwartenden Auftragsvolumens nach Buchung, spätestens bis 30 Tage vor dem Anlass, Restzahlung der weiteren 50% bis 5 Tage vor der Veranstaltung. Zusatzleistungen gemäss Schlussabrechnung nach dem Anlass, zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl. Daraus resultierende Annullierungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Beanstandungen
Entstehen Beanstandungen oder Schäden während der Aktivitäten, sind diese unverzüglich dem Aktivitätsleiter zu melden und schriftlich zu bestätigen. Dieser wird bemüht sein, im Rahmen des Programms für unentgeltliche Abhilfe zu sorgen. Ist dies innert nützlicher Frist nicht möglich, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Veranstalterin entschädigt die Teilnehmer im Rahmen der bestellten Leistungen und nur für den unmittelbaren Schaden gegen Beleg. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen. Schadenersatz-ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen mittels eingeschriebenen Brief und unter Beilage der schriftlichen Bestätigung des Aktivitätsleiters, allfälliger Beweisgegenstände, Belege etc. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Beanstandungen sowie verspätete Einreichung Ihrer Unterlagen haben das Verfallen sämtlicher Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum der Zustellung an die Veranstalterin.
Versicherung
Die Veranstalterin ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert, sie sind selbständig für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen je nach Programm eine Annullierungskosten-versicherung (z.B. Europäische).
Haftung
a) Allgemein
Die Veranstalterin vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es den jeweiligen Aktivitätsleitern nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Arrangementpreises, begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Veranstalterin nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche die Veranstalterin nicht einzustehen hat.
b) Unfälle und Erkrankungen
Bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod haftet die Veranstalterin nur für den unmittelbaren Schaden.
c) Drittleister
Die Veranstalterin ist berechtigt für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Die Veranstalterin haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.
d) Sachschäden
Falls eine Haftungspflicht der Veranstalterin für Sach- und Vermögenswerte besteht, ist die Schadenersatzpflicht auf den zweifachen Arrangementpreis beschränkt, unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.
e) Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen der Veranstalterin, deren Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. Die Veranstalterin haftet für die Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Aktivitätsleiter, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten ist, handelt.
f) Generell
Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.
Flüge
Die Flüge mit Helikopter und Kleinflugzeug werden durch Partnerbetriebe im Auftrag der basecamp GmbH durchgeführt. Bei Einbezug als Leistungsträger der basecamp GmbH gelten für diese Programmbestandteile die jeweiligen Geschäftsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaften.
Vorbehalt
Die wetterbedingte Durchführbarkeit bleibt vorbehalten. Kann eine Leistung aus dem Vertrag aus Sicherheitsgründen nicht erbracht werden, teilen sich die Vertragspartner die entstandenen Kosten für die geleisteten Vorbereitungsarbeiten.
Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Interlaken.
Interlaken, 4. Januar 2024